Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an öffentlichen Stadtführungen
Verkauf
Verkauf über westticket I eventim und den teilnehmenden Vorverkaufsstellen. Restplätze sind am Bus bzw. beim Gästeführer erhältlich.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung ist zu empfehlen.
Stornobedingungen
Nach dem Kauf eines Tickets ist der Umtausch/ Rückgabe nicht mehr möglich. Ausnahme: Bei Absage einer Stadtführung durch den Veranstalter wird der volle Kartenpreis erstattet. Schadensersatzansprüche sind auf die Höhe des Ticketpreises begrenzt.
Gutscheine – Einlösung und Umbuchung
Gutscheine sind ausschließlich für die angebotenen Touren und Leistungen einlösbar und behalten ihre Gültigkeit gemäß den gesetzlichen Fristen. Eine Barauszahlung oder Erstattung des Gutscheinwertes ist ausgeschlossen – auch bei Nichtinanspruchnahme oder Verlust.
Sollte eine gebuchte Veranstaltung aus organisatorischen Gründen (z. B. Wetter, behördliche Auflagen, Baumaßnahmen oder höhere Gewalt) entfallen oder im Ablauf angepasst werden müssen, berechtigt dies nicht zur Rückgabe des Gutscheins. In diesem Fall ist eine kostenfreie Umbuchung auf eine alternative Tour oder einen Ersatztermin möglich.
Ermäßigungen
Auf Anfrage, abhängig von der jeweiligen Tour.
Barrierefreiheit
Hinweise für Gehbehinderte: Je nach Tour können längere Wegstrecken oder Hindernisse z.B. Treppen zu überwinden sein. Die Mitnahme von Rollstuhlfahrern ist nur eingeschränkt möglich. Informationen erhalten Sie unter
Tel. +49 231-9812333.
Verpflegung
Während der Touren erfolgt, sofern nicht anders angegeben, keine Verpflegung.
Urheberrecht
Das Mitschneiden der Moderation ist verboten. Bei Zuwiderhandlungen behält sich meineHeimat.ruhr rechtliche Schritte vor.
Einschränkungen
Baustellen, Veranstaltungen und andere nicht vorhersehbare Situationen können den Ablauf einer Rundfahrt oder eines Rundganges beeinflussen und sind kein Grund für eine Reklamation. Erstattungen sind ausgeschlossen.
Haftung
Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Teilnahme an den Touren auf eigene Gefahr und Risiko stattfindet. meineHeimat.ruhr übernimmt keine Haftung für eventuelle Personen- und Sachschäden. Die Stadtführungen können sowohl über öffentliche Straßen und Wege als auch über befestigte und unbefestigte Wege führen. Die Teilnehmer müssen selbst und in eigener Verantwortung beurteilen und entscheiden, ob sie diesen Anforderungen entsprechen. Fehleinschätzungen in diesem Zusammenhang liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Teilnehmers. Der Kunde oder die Teilnehmer einer Gruppe des Kunden haften für jeden Schaden, der durch oder an die von ihm mitgeführten Sachen verursacht wird.
Die Teilnahme an Stadtführungen erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko. Bei Führungen von Kinder- und Jugendgruppen übernimmt der Gästeführer nicht die Aufsichtspflicht.
Betreten von Gebäuden: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Betreten von Gebäuden oder umfriedeten Grundstücken im Rahmen einer Führung auf eigene Gefahr erfolgt.
Der Gästeführer haftet in jedem Fall nur für solche Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch ihn selbst oder durch seinen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung des Gästeführers bezieht sich ausschließlich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs sowie des vereinbarten Zeitrahmens und ist begrenzt auf den Betrag des Führungshonorars.
Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ergebenden Rechtstreitigkeiten besteht in Dortmund, vorbehaltlich zwingender abweichender gesetzlicher Gerichtsstände.
Kenntnisnahme und Anerkennung der AGB
Der Besteller einer Stadtführung erkennt diese Bedingungen für sich und die Reiseteilnehmer mit der Erteilung des Vermittlungsauftrages an. Erhält er erst nach Auftragserteilung hiervon Kenntnis, erkennt er sie an, wenn er nicht unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich widerspricht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an individuellen und speziellen Stadtführungen
Buchung
Die Buchung des Bestellers wie auch die Buchungsbestätigung erfolgt in schriftlicher Form. Mit dem Versand der Buchungsbestätigungen über die Vermittlung einer Führung an den Besteller und den Gästeführer mit den Buchungsdaten und den ladungsfähigen Adressen der Vertragspartner ist das Vermittlungsgeschäft erfolgreich abgeschlossen.
Maximale Teilnehmerzahl
Eine Mindestteilnehmerzahl für Stadtführungen gibt es nicht.
Die maximale Gruppengröße für Führungen zu Fuß liegt bei 20 Teilnehmern pro Gästeführer.
Bei innerstädtischen Radtouren liegt die maximale Teilnehmerzahl pro Gruppe bei 15 Personen. Bei Segwaytouren liegt die maximale Teilnehmerzahl bei 8 Personen.
Bei Überschreitung der angegebenen maximalen Gruppengröße wird ein zusätzlicher Zuschlag in Höhe des vereinbarten Grundhonorars der Führung berechnet.
Bei Stadtführungen per Bus wird ein Gästeführer pro Bus eingesetzt.
Zahlungsweise
Mit der Auftragsbestätigung erhält der Kunde die entsprechende Rechnung. Der Führungspreis ist grundsätzlich fünf Tage vor Beginn der Führung fällig (Zahlungseingang).
Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich per E-Mail. Anfallende Bankgebühren bei Auslandsüberweisungen gehen vollständig zu Lasten des Bestellers.
Anfallende Eintrittsgelder sind nicht im Führungspreis enthalten, es sei denn, dies ist ausdrücklich vermerkt.
Start und Ziel
Bei Busrundfahrten wird mit dem Auftraggeber ein Treffpunkt in der Dortmunder Innenstadt vereinbart. Liegen Start und Ziel an einem anderen Ort, wird hierfür eine Entfernungspauschale berechnet. Diese beträgt für Starts und Ziele innerhalb Dortmunds 15,00 Euro, für Nachbarstädte 30,00 Euro.
Sind Start und Ziel nicht identisch, wird der entsprechende Betrag doppelt fällig.
Umbuchungen und Stornierungen des Bestellers
Umbuchungen und Stornoaufträge werden von meineHeimat.ruhr nur in schriftlicher Form entgegengenommen und bearbeitet. Umbuchungen werden, sofern sie terminlich möglich sind, unter Berücksichtigung der geltenden Stornofristen kostenfrei vorgenommen.
Eine kostenfreie Stornierung ist für den Besteller dann möglich, wenn zwischen dem Tag der vermittelten Führung und der Stornierung mindestens sechs Tage liegen. Liegen nur fünf bis drei Tage dazwischen, stellt der Gästeführer 50% des vereinbarten Honorars in Rechnung.
Bei weniger als drei Tagen zwischen Stornierung und Führung und im Falle des Nichterscheinens stellt der Gästeführer das vereinbarte Honorar in voller Höhe in Rechnung.
Wartezeit/Ausfall
Bei verspätetem Eintreffen der Gruppe hält der Gästeführer eine Wartezeit von 15 Minuten ab dem vereinbarten Beginn ein. Nach Verstreichen der Wartezeit gilt die Führung als ausgefallen und begründet somit den Anspruch auf ein Ausfallhonorar in Höhe des vereinbarten Honorars.
Bei Eintreffen der Gruppe innerhalb der Wartezeit wird die Verspätung auf die vereinbarte Dauer angerechnet und die Führung entsprechend verkürzt.
Sofern möglich, können Gästeführer und Besteller festlegen, dass die ursprünglich vorgesehene Dauer, allerdings mit entsprechender Honorarerhöhung, eingehalten wird.
Die Anreise zum vereinbarten Termin liegt allein in der Verantwortung des Bestellers. Bei Nichtantritt, Abbruch oder Nichtinanspruchnahme, auch von Teilen, der vermittelten Leistungen durch den Besteller ist der Gästeführer berechtigt, das volle vereinbarte Honorar zu verlangen.
Ist der Gästeführer nicht bis spätestens 15 Minuten nach dem vereinbarten Führungsbeginn am Treffpunkt erschienen, bemühen wir uns, Ihnen einen anderen Gästeführer zu vermitteln. Sie haben in diesem Fall Anspruch auf die volle vereinbarte Dauer der Führung.
Barrierefreiheit
Hinweise für Gehbehinderte: Je nach Tour können längere Wegstrecken oder Hindernisse z.B. Treppen zu überwinden sein. Die Mitnahme von Rollstuhlfahrern ist nur eingeschränkt möglich. Informationen erhalten Sie unter Tel. +49 (0)231/ 9812333.
Verpflegung
Während der Touren erfolgt, sofern nicht anders angegeben, keine Verpflegung.
Urheberrecht
Das Mitschneiden der Moderation ist verboten. Bei Zuwiderhandlungen behält sich meineHeimat.ruhr rechtliche Schritte vor.
Einschränkungen
Baustellen, Veranstaltungen und andere nicht vorhersehbare Situationen können den Ablauf einer Rundfahrt oder eines Rundganges beeinflussen.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung ist zu empfehlen. meineHeimat.ruhr arbeitet ausschließlich mit bereits lizensierten Busunternehmern zusammen.
Haftung
Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Teilnahme an den Touren auf eigene Gefahr und Risiko stattfindet. meineHeimat.ruhr übernimmt keine Haftung für eventuelle Personen- und Sachschäden. Die Stadtführungen können sowohl über öffentliche Straßen und Wege als auch über befestigte und unbefestigte Wege führen. Die Teilnehmer müssen selbst und in eigener Verantwortung beurteilen und entscheiden, ob sie diesen Anforderungen entsprechen. Fehleinschätzungen in diesem Zusammenhang liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Teilnehmers. Der Kunde oder die Teilnehmer einer Gruppe des Kunden haften für jeden Schaden, der durch oder an die von ihm mitgeführten Sachen verursacht wird.
Die Teilnahme an Stadtführungen erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko. Bei Führungen von Kinder- und Jugendgruppen übernimmt der Gästeführer nicht die Aufsichtspflicht.
Betreten von Gebäuden: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Betreten von Gebäuden oder umfriedeten Grundstücken im Rahmen einer Führung auf eigene Gefahr erfolgt.
Der Gästeführer haftet in jedem Fall nur für solche Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch ihn selbst oder durch seinen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung des Gästeführers bezieht sich ausschließlich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs sowie des vereinbarten Zeitrahmens und ist begrenzt auf den Betrag des Führungshonorars.
Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ergebenden Rechtstreitigkeiten besteht in Dortmund, vorbehaltlich zwingender abweichender gesetzlicher Gerichtsstände.
Kenntnisnahme und Anerkennung der AGB
Der Besteller einer Stadtführung erkennt diese Bedingungen für sich und die Reiseteilnehmer mit der Erteilung des Vermittlungsauftrages an. Erhält er erst nach Auftragserteilung hiervon Kenntnis, erkennt er sie an, wenn er nicht unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich widerspricht.
Sonderfristen Stornierung eines gebuchten Programms und Teilnahmebedingungen
Busgestellung
Im Falle der Stornierung einer gebuchten Busgestellung bis 21 Arbeitstage (Mo-Fr) vor dem Termin wird eine Planungspauschale von 10% des Endpreises in Rechnung gestellt.
Liegen zwischen dem Tag der Stornierung und dem Termin der gebuchten Busgestellung
20 bis 10 Arbeitstage,
werden Ihnen 60% des Endpreises in Rechnung gestellt.
9 bis 4 Arbeitstage,
werden Ihnen 80% des Endpreises in Rechnung gestellt.
Bei weniger als vier Arbeitstagen zwischen Stornierung und Termin der gebuchten Busgestellung und im Falle des Nichterscheinens wird der Endpreis in voller Höhe in Rechnung gestellt. Sind in einer Buchung mehrere Fahrten enthalten, gilt als Termin der gebuchten Busgestellung der erste Fahrttermin der Gesamtbuchung.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung ist zu empfehlen. meineHeimat.ruhr arbeitet ausschließlich mit bereits lizensierten Busunternehmern zusammen.
FahrradTouren
Die Teilnahme an unseren Fahrradtouren erfolgt ausschließlich und uneingeschränkt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Die Teilnahme ist nur denjenigen gestattet, die die Haftungsausschlusserklärung zur Kenntnis genommen und unterschrieben haben.
Die Teilnahme an unseren Radtouren ist Personen nicht gestattet, die an körperlichen Gebrechen leiden oder unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss stehen.
Nutzung von Mieträdern
Stornierung
Stornierung bis 14 Tage vor Mietbeginn:
10% des Miet- und Lieferpreises
Stornierung von 10 bis 6 Tage vor Mietbeginn:
30% des Miet- und Lieferpreises
Stornierung von 5 bis 4 Tage vor Mietbeginn:
50% des Miet- und Lieferpreises
Stornierung von 3 bis 0 Tage(n) vor Mietbeginn:
100 % des Miet- und Lieferpreises
Das Fahrrad und seine Benutzung
1. Der Mieter erkennt durch die Übernahme des vermieteten Fahrrades an, dass es sich mitsamt Zubehör in einem verkehrssicheren, fahrbereiten, mangelfreien Zustand befindet.
2. Der Mieter darf das Fahrrad nur in verkehrsüblicher Weise unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Straßenverkehrsordnung, benutzen.
Er darf es nicht abseits befestigter Wege und zu keinem anderen als dem bestimmungsgemäßen Gebrauch benutzen.
3. Das Fahrrad darf nur vom Mieter gefahren werden.
4. Das Fahrrad darf ohne schriftliche Einwilligung des Vermieters nicht zu Testzwecken, im gewerblichen Verkehr, für eine Fahrt ins Ausland oder zu rechtswidrigen Zwecken verwendet werden.
Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrrad pfleglich und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln und nur an einem sicheren Ort im verschlossenen Zustand abzustellen.
Reparatur
Wird eine Reparatur notwendig, so trägt der Mieter die Kosten, wenn ihre Ursache entweder auf unsachgemäße Behandlung durch den Mieter, oder auf dessen Verschulden beruht.
Unfall/Diebstahl
Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn das Fahrrad in einen Unfall verwickelt wurde oder es durch Diebstahl abhandengekommen ist. Bei einem
Unfall hat der Mieter dem Vermieter einen ausführlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze vorzulegen. Der Bericht über den Unfall muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten
Personen und etwaigen Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der etwaigen Fahrzeuge enthalten.
Haftung
1. Der Mieter haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
2. Der Mieter hat das Fahrrad in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat.
3. Der Mieter haftet für die schuldhafte Beschädigung des Fahrrades und für die Verletzung seiner vertraglichen Pflichten. Er hat dann die Schadensnebenkosten zu ersetzen.
4. Soweit ein Dritter dem Vermieter die Schäden ersetzt, wird der Mieter von seiner Ersatzpflicht befreit.
5. Wird der Mietgegenstand nicht genutzt, muss dieser von dem Mieter vor Diebstahl und Beschädigung geschützt untergebracht werden. Andernfalls muss im Falle des Verlustes des Mietgegenstandes der Mieter für den Verlust aufkommen.
Rückgabe des Fahrrades
1. Der Mieter hat das Fahrrad am vereinbarten Ort während der Geschäftszeit zurück zu geben. Die Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten erfolgt auf Risiko des Mieters.
Die Versäumniskosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
2. Der Vermieter ist berechtigt, innerhalb 3 Werktage nach Rückgabe des Fahrrades, aufgetretene Mängel, für die der Mieter haftbar ist, ihm gegenüber zu beanstanden.
3. Im Falle einer Beschädigung oder sonstiger strittiger Mängel bei Rückgabe, wird eine Kaution bis zur endgültigen Klärung zwischen dem Systemverleih und dem Mieter einbehalten.
Bei der Benutzung von Mieträdern ist den Anweisungen der meineHeimat.ruhr -Mitarbeiter Folge zu leisten.
Für Schäden, die durch eigenes oder Fremdverschulden, unfallbedingt oder durch unsachgemäße Behandlung entstehen oder dadurch entstehen, dass Anweisungen von meineHeimat.ruhr oder deren freien Mitarbeitern nicht Folge geleistet wird, übernehmen der Radverleiher und meineHeimat.ruhr keine Haftung.
Gegenüber Unternehmern ist auch die Haftung aus leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ausgeschlossen. Haftung für Dritte ist ausgeschlossen.
Bei der Nutzung von Mieträdern gelten darüber hinaus auch die AGB des jeweiligen Verleihpartners.
Skywalk
Eine kostenfreie Stornierung oder Reduzierung der Bestellung ist für Sie dann möglich, wenn zwischen dem Tag des gebuchten Programms und der Stornierung mindestens sechs Tage liegen. Liegen nur fünf bis drei Tage dazwischen, werden Ihnen 50% des Endpreises in Rechnung gestellt. Bei weniger als drei Tagen zwischen Stornierung und Termin des Programms und im Falle der Nichtinanspruchnahme wird der Endpreis in voller Höhe in Rechnung gestellt. Eine Garantie auf Teilnahme kann nur für die angemeldete Personenzahl gewährt werden.
Da es sich um eine Industrieanlage mit typischen Einbauten, Treppen und Rohretagen, bitten wir um Verständnis dafür, dass jeder Gast vor die Führung eine Haftungsausschlusserklärung zur Kenntnis genommen und unterschrieben haben muss.
Die Hochofenanlage selbst bleibt weiterhin bis auf Weiteres geschlossen. Wir bewegen uns derzeit ausschließlich auf dem Skywalk, dem Steg auf der ehemaligen Gichtgasleitung.
Bitte beachten Sie unsere Besonderen Hinweise zu den Sicherheitsvorgaben für den Steg auf der Gichtgasleitung
Für den SkywalkSpaziergang über den Steg auf der ehemaligen Gichtgasleitung gelten Sicherheitsmaßnahmen, die von der Stadt Dortmund als Eigentümerin des Geländes vorgegeben sind. Wir setzen diese Regeln sorgfältig um, um Ihnen ein sicheres Erlebnis zu ermöglichen.
• Die Teilnahme an der Tour auf dem Skywalk geschieht ausschließlich und uneingeschränkt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.
• Vor Beginn der Tour ist eine Haftungsausschlusserklärung zu unterzeichnen.
• Festes Schuhwerk und Schutzhelme sowie Warnwesten (Helme und Westen vom Veranstalter bereitgestellt) sind Voraussetzung für die Teilnahme.
• Wetterfeste Kleidung wird empfohlen.
• Der Aufenthalt auf dem Skywalk ist ausschließlich in der geschlossenen Gruppe und in unmittelbarer Nähe des Gästeführers sowie ausschließlich auf den erkennbar hergerichteten Wegen erlaubt. Ungesicherte, eingezäunte oder abgetrennte Geländebereiche oder auch Geländebereiche, die nicht ausdrücklich vom Gästeführer als zugänglich ausgewiesen wurden, dürfen nicht betreten werden, da Unfallgefahr besteht.
• Mögliche Unebenheiten oder Stolperkanten sind zu beachten. Hinweisschilder und Anweisungen der Gästeführer sind unbedingt zu beachten.
• Das Rauchen – auch von E-Zigaretten – ist auf dem gesamten Gelände untersagt.
• Die Teilnahme an dem Rundgang ist Personen nicht gestattet, die an körperlichen Gebrechen leiden, oder unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss stehen. Auf die besondere Gefährdung von Personen mit Herzproblemen, Bluthochdruck oder Höhenangst wird ausdrücklich hingewiesen
• Der Skywalk ist nicht barrierefrei. Wir bieten stattdessen die spannende ebenerdige Tour „PHOENIX West für alle – barrierefrei entdecken“.
• Foto- und Filmaufnahmen auf dem Skywalk sind ausschließlich für private Zwecke gestattet. Für eine gewerbliche Nutzung ist vor Antritt der Tour eine ausdrückliche Genehmigung des Eigentümers (kostenpflichtig) erforderlich.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung. So schaffen wir gemeinsam die Grundlage dafür, dass dieser besondere Ort auch weiterhin öffentlich zugänglich bleiben kann – sicher, respektvoll und erlebnisreich.
Haftungsausschlusserklärung
Skywalk Phoenix West
HAFTUNGSAUSSCHLUSSERKLÄRUNG
Die Teilnahme an der Tour auf dem Skywalk geschieht ausschließlich und uneingeschränkt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Die Teilnahme an der Tour ist nur denjenigen gestattet, die die Haftungsausschlusserklärung und die Besonderen Hinweise zur Kenntnis genommen und unterschrieben haben.
Für durch einfache Fahrlässigkeit verursachte Sachschäden übernehmen die Eigentümerin Skywalks – das Sonderver-mögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“ (SVTZ) und meineHeimat.ruhr keine Haftung. Der Haftungs-ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung der Kardinalpflichten, sofern und soweit die Schäden durch die Eigentümerin oder durch meine-Heimat.ruhr oder seine Erfüllungsgehilfen verschuldet sind. Bei dem Rundgang ist den Anweisungen der Tourenführer Folge zu leisten.
Für Schäden, die durch eigenes oder Fremdverschulden, unfallbedingt oder durch unsachgemäße Behandlung entste-hen oder dadurch entstehen, dass Anweisungen von meineHeimat.ruhr oder deren Erfüllungsgehilfen nicht Folge ge-leistet wird, übernimmt meineHeimat.ruhr keine Haftung. Gegenüber Unternehmern ist auch die Haftung aus leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ausgeschlossen.
Haftung für Dritte ist ausgeschlossen.
Die Eigentümerin des Skywalks – das Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“ (SVTZ) der Stadt Dortmund – stellt die Anlage zur Nutzung bereit. Die Durchführung und Organisation der Touren obliegt allein dem Touranbieter. Das SVTZ der Stadt Dortmund übernimmt keine Haftung für Schäden, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Touren entstehen. Teilnehmende stellen das SVTZ der Stadt Dortmund von allen Ansprüchen Dritter frei, soweit diese durch eigenes Verhalten oder Verstöße gegen die Teilnahmebedingungen entstehen.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund von notwendigen Arbeiten in der Hochofenanlage Bereiche nicht zugänglich sein können. Änderungen der Führungen sind daher vorbehalten. Die Erstattung oder Reduzierung des Preises ist aufgrund resultierender möglicher Einschränkungen nicht möglich.
Sollte eine Führung ausfallen müssen (z.B. durch höhere Gewalt,) behalten die Tickets Ihre Gültigkeit. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
zur Stadiontour
Eine kostenfreie Stornierung oder Reduzierung der Bestellung ist für Sie dann möglich, wenn zwischen dem Tag des gebuchten Programms und der Stornierung mindestens sechs Tage liegen.
Liegen nur fünf bis drei Tage dazwischen, werden Ihnen 50% des Endpreises in Rechnung gestellt.
Bei weniger als drei Tagen zwischen Stornierung und Termin des Programms und im Falle der Nichtinanspruchnahme wird der Endpreis in voller Höhe in Rechnung gestellt.
Die Abrechnung erfolgt nach der angemeldeten Personenzahl; eine Reduzierung ist innerhalb der Stornofristen möglich. Bei einer höheren Teilnehmerzahl am Tage des Programms wird nach der tatsächlichen Teilnehmerzahl abgerechnet; eine Garantie auf Teilnahme kann nur für die angemeldete Personenzahl gewährt werden.
Unsere Tour ist „nah dran“ am Alltag der Spieler. Deshalb gelten für das Stadion leider auch einige Einschränkungen:
Wir haben die Termine für die Touren sorgfältig ausgewählt. Sollte dennoch, unvorhergesehen, ein Spiel oder eine Veranstaltung im SIGNAL IDUNA PARK stattfinden, muss die Stadiontour leider ausfallen. Sie erhalten dann einen Gutschein, um das Stadion an einem anderen Tag zu besichtigen.
Bei Spielen der BVB-Amateure im Stadion Rote Erde können die Kabinen und die Mixed-Zone im SIGNAL IDUNA PARK ggf. nicht besichtigt werden
Bitte beachten Sie, dass aufgrund von Veranstaltungen und/oder notwendigen Arbeiten im Signal Iduna Park manche Bereiche unvorhersehbar nicht zugänglich sein können. Änderungen der Führung durch die Stadionbereiche sind daher vorbehalten. Die Erstattung oder Reduzierung des Preises ist aufgrund resultierender möglicher Einschränkungen nicht möglich.
Sollte eine Führung kurzfristig ausfallen (z.B. durch höhere Gewalt,) behalten die Eintrittskarten für das Stadion Ihre Gültigkeit. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
Eltern haften für ihre Kinder, Tiere sind leider nicht erlaubt.
Rechnungsstellung
Die Rechnungsstellung erfolgt durch meineHeimat.ruhr, Heike Regener. Der Versand der Rechnung erfolgt grundsätzlich per E-Mail.