Besondere Hinweise
Bitte beachten Sie unsere Besonderen Hinweise, die auch Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind.
zur Stadiontour
zur Fahrradtour
zum Skywalk
zur Stadiontour
Unsere Tour ist „nah dran“ am Alltag der Spieler. Deshalb gelten für das Stadion leider auch einige Einschränkungen:
Wir haben die Termine für die Touren sorgfältig ausgewählt. Sollte dennoch, unvorhergesehen, ein Spiel oder eine Veranstaltung im SIGNAL IDUNA PARK stattfinden, muss die Stadiontour leider ausfallen. Sie erhalten dann einen Gutschein, um das Stadion an einem anderen Tag zu besichtigen.
Bei Spielen der BVB-Amateure im Stadion Rote Erde können die Kabinen und die Mixed-Zone im SIGNAL IDUNA PARK ggf. nicht besichtigt werden
Bitte beachten Sie, dass aufgrund von Veranstaltungen und/oder notwendigen Arbeiten im Signal Iduna Park manche Bereiche unvorhersehbar nicht zugänglich sein können. Änderungen der Führung durch die Stadionbereiche sind daher vorbehalten. Die Erstattung oder Reduzierung des Preises ist aufgrund resultierender möglicher Einschränkungen nicht möglich.
Sollte eine Führung durch höhere Gewalt kurzfristig ausfallen, behalten die Eintrittskarten für das Stadion Ihre Gültigkeit. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
Eltern haften für ihre Kinder, Tiere sind leider nicht erlaubt.
zu den FahrradTouren
Die Teilnahme an unseren Fahrradtouren erfolgt ausschließlich und uneingeschränkt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Die Teilnahme ist nur denjenigen gestattet, die die Haftungsausschlusserklärung zur Kenntnis genommen und unterschrieben haben.
Die Teilnahme an unseren Radtouren ist Personen nicht gestattet, die an körperlichen Gebrechen leiden oder unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss stehen.
Nutzung von Mieträdern
Das Fahrrad und seine Benutzung
1. Der Mieter erkennt durch die Übernahme des vermieteten Fahrrades an, dass es sich mitsamt Zubehör in einem verkehrssicheren, fahrbereiten, mangelfreien Zustand befindet.
2. Der Mieter darf das Fahrrad nur in verkehrsüblicher Weise unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Straßenverkehrsordnung, benutzen.
Er darf es nicht abseits befestigter Wege und zu keinem anderen als dem bestimmungsgemäßen Gebrauch benutzen.
3. Das Fahrrad darf nur vom Mieter gefahren werden.
4. Das Fahrrad darf ohne schriftliche Einwilligung des Vermieters nicht zu Testzwecken, im gewerblichen Verkehr, für eine Fahrt ins Ausland oder zu rechtswidrigen Zwecken verwendet werden.
Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrrad pfleglich und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln und nur an einem sicheren Ort im verschlossenen Zustand abzustellen.
Reparatur
Wird eine Reparatur notwendig, so trägt der Mieter die Kosten, wenn ihre Ursache entweder auf unsachgemäße Behandlung durch den Mieter, oder auf dessen Verschulden beruht.
Unfall/Diebstahl
Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn das Fahrrad in einen Unfall verwickelt wurde oder es durch Diebstahl abhandengekommen ist. Bei einem
Unfall hat der Mieter dem Vermieter einen ausführlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze vorzulegen. Der Bericht über den Unfall muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten
Personen und etwaigen Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der etwaigen Fahrzeuge enthalten.
Haftung
1. Der Mieter haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
2. Der Mieter hat das Fahrrad in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat.
3. Der Mieter haftet für die schuldhafte Beschädigung des Fahrrades und für die Verletzung seiner vertraglichen Pflichten. Er hat dann die Schadensnebenkosten zu ersetzen.
4. Soweit ein Dritter dem Vermieter die Schäden ersetzt, wird der Mieter von seiner Ersatzpflicht befreit.
5. Wird der Mietgegenstand nicht genutzt, muss dieser von dem Mieter vor Diebstahl und Beschädigung geschützt untergebracht werden. Andernfalls muss im Falle des Verlustes des Mietgegenstandes der Mieter für den Verlust aufkommen.
Rückgabe des Fahrrades
1. Der Mieter hat das Fahrrad am vereinbarten Ort während der Geschäftszeit zurück zu geben. Die Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten erfolgt auf Risiko des Mieters.
Die Versäumniskosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
2. Der Vermieter ist berechtigt, innerhalb 3 Werktage nach Rückgabe des Fahrrades, aufgetretene Mängel, für die der Mieter haftbar ist, ihm gegenüber zu beanstanden.
3. Im Falle einer Beschädigung oder sonstiger strittiger Mängel bei Rückgabe, wird eine Kaution bis zur endgültigen Klärung zwischen dem Systemverleih und dem Mieter einbehalten.
Bei der Benutzung von Mieträdern ist den Anweisungen der meineHeimat.ruhr-Mitarbeiter Folge zu leisten.
Für Schäden, die durch eigenes oder Fremdverschulden, unfallbedingt oder durch unsachgemäße Behandlung entstehen oder dadurch entstehen, dass Anweisungen von meineHeimat.ruhr oder deren freien Mitarbeitern nicht Folge geleistet wird, übernehmen der Radverleiher und meineHeimat.ruhr keine Haftung.
Gegenüber Unternehmern ist auch die Haftung aus leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ausgeschlossen. Haftung für Dritte ist ausgeschlossen.
Bei der Nutzung von Mieträdern gelten darüber hinaus auch die AGB des jeweiligen Verleihpartners.
Zu den SkywalkTouren auf Phenix West
Die Hochofenanlage selbst bleibt weiterhin bis auf Weiteres geschlossen. Wir bewegen uns derzeit ausschließlich auf dem Skywalk, dem Steg auf der ehemaligen Gichtgasleitung.
Bitte beachten Sie unsere Hinweise zu den Sicherheitsvorgaben für den Steg auf der Gichtgasleitung
Für den SkywalkSpaziergang über den Steg auf der ehemaligen Gichtgasleitung gelten Sicherheitsmaßnahmen, die von der Stadt Dortmund als Eigentümerin des Geländes vorgegeben sind. Wir setzen diese Regeln sorgfältig um, um Ihnen ein sicheres Erlebnis zu ermöglichen.
• Die Teilnahme an der Tour auf dem Skywalk geschieht ausschließlich und uneingeschränkt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.
• Vor Beginn der Tour ist eine Haftungsausschlusserklärung zu unterzeichnen.
• Festes Schuhwerk und Schutzhelme sowie Warnwesten (Helme und Westen vom Veranstalter bereitgestellt) sind Voraussetzung für die Teilnahme.
• Wetterfeste Kleidung wird empfohlen.
• Der Aufenthalt auf dem Skywalk ist ausschließlich in der geschlossenen Gruppe und in unmittelbarer Nähe des Gästeführers sowie ausschließlich auf den erkennbar hergerichteten Wegen erlaubt. Ungesicherte, einge-zäunte oder abgetrennte Geländebereiche oder auch Geländebereiche, die nicht ausdrücklich vom Gästefüh-rer als zugänglich ausgewiesen wurden, dürfen nicht betreten werden, da Unfallgefahr besteht.
• Mögliche Unebenheiten oder Stolperkanten sind zu beachten. Hinweisschilder und Anweisungen der Gäste-führer sind unbedingt zu beachten.
• Das Rauchen – auch von E-Zigaretten – ist auf dem gesamten Gelände untersagt.
• Die Teilnahme an dem Rundgang ist Personen nicht gestattet, die an körperlichen Gebrechen leiden, oder unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss stehen. Auf die besondere Gefährdung von Personen mit Herzproblemen, Bluthochdruck oder Höhenangst wird ausdrücklich hingewiesen
• Der Skywalk ist nicht barrierefrei. Wir bieten stattdessen die spannende ebenerdige Tour „PHOENIX West für alle – barrierefrei entdecken“.
• Foto- und Filmaufnahmen auf dem Skywalk sind ausschließlich für private Zwecke gestattet. Für eine gewerbli-che Nutzung ist vor Antritt der Tour eine ausdrückliche Genehmigung des Eigentümers (kostenpflichtig) er-forderlich.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung. So schaffen wir gemeinsam die Grundlage dafür, dass dieser besondere Ort auch weiterhin öffentlich zugänglich bleiben kann – sicher, respektvoll und erlebnisreich.
Vor Beginn der Führung ist folgende Haftungsausschlusserklärung zu unterschreiben:
HAFTUNGSAUSSCHLUSSERKLÄRUNG
Die Teilnahme an der Tour auf dem Skywalk geschieht ausschließlich und uneingeschränkt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Die Teilnahme an der Tour ist nur denjenigen gestattet, die die Haftungsausschlusserklärung und die Besonderen Hinweise zur Kenntnis genommen und unterschrieben haben.
Für durch einfache Fahrlässigkeit verursachte Sachschäden übernehmen die Eigentümerin Skywalks – das Sonderver-mögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“ (SVTZ) und meineHeimat.ruhr keine Haftung. Der Haftungs-ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung der Kardinalpflichten, sofern und soweit die Schäden durch die Eigentümerin oder durch meine-Heimat.ruhr oder seine Erfüllungsgehilfen verschuldet sind. Bei dem Rundgang ist den Anweisungen der Tourenführer Folge zu leisten.
Für Schäden, die durch eigenes oder Fremdverschulden, unfallbedingt oder durch unsachgemäße Behandlung entste-hen oder dadurch entstehen, dass Anweisungen von meineHeimat.ruhr oder deren Erfüllungsgehilfen nicht Folge ge-leistet wird, übernimmt meineHeimat.ruhr keine Haftung. Gegenüber Unternehmern ist auch die Haftung aus leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ausgeschlossen.
Haftung für Dritte ist ausgeschlossen.
Die Eigentümerin des Skywalks – das Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“ (SVTZ) der Stadt Dortmund – stellt die Anlage zur Nutzung bereit. Die Durchführung und Organisation der Touren obliegt allein dem Touranbieter. Das SVTZ der Stadt Dortmund übernimmt keine Haftung für Schäden, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Touren entstehen. Teilnehmende stellen das SVTZ der Stadt Dortmund von allen Ansprüchen Dritter frei, soweit diese durch eigenes Verhalten oder Verstöße gegen die Teilnahmebedingungen entstehen.
Haben Sie Fragen?
Wir sind gerne für Sie da.
telefonisch +49 231-39562970
per Mail regener@meineHeimat.ruhr