WISSEN.STADT.ERLEBNIS.TOUREN

Besondere Hinweise   

 

 

Bitte beachten Sie unsere Besonderen Hinweise, die auch Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind. 


zur Stadiontour

zur Segway PT Tour

zur Fahrradtour

zum Skywalk

zu den Corona-Schutzmaßnahmen

zur Stadiontour

Unsere Tour ist „nah dran“ am Alltag der Spieler. Deshalb gelten für das Stadion leider auch einige Einschränkungen:

Wir haben die Termine für die Touren sorgfältig ausgewählt. Sollte dennoch, unvorhergesehen, ein Spiel oder eine Veranstaltung im SIGNAL IDUNA PARK stattfinden, muss die Stadiontour leider ausfallen. Sie erhalten dann einen Gutschein, um das Stadion an einem anderen Tag zu besichtigen.

Bei Spielen der BVB-Amateure im Stadion Rote Erde können die Kabinen und die Mixed-Zone im SIGNAL IDUNA PARK ggf. nicht besichtigt werden

Bitte beachten Sie, dass aufgrund von Veranstaltungen und/oder notwendigen Arbeiten im Signal Iduna Park manche Bereiche unvorhersehbar nicht zugänglich sein können. Änderungen der Führung durch die Stadionbereiche sind daher vorbehalten. Die Erstattung oder Reduzierung des Preises ist aufgrund resultierender möglicher Einschränkungen nicht möglich.

Sollte eine Führung durch höhere Gewalt kurzfristig ausfallen, behalten die Eintrittskarten für das Stadion Ihre Gültigkeit. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.

Eltern haften für ihre Kinder, Tiere sind leider nicht erlaubt.

 

zu den Segway PT Touren

Fahren des Segways PT nur möglich gegen Vorlage des (Mofa)Führerscheins, Gewicht des Fahrers: 45 bis ca. 118 kg

Sicherheitsregeln Segway PT Tour

Für die Nutzung des Segways PT müssen Sie mindestens 15 Jahre alt sein.
Sie müssen an der Sicherheitseinweisung teilgenommen haben.

Sie müssen einen Helm tragen.

Lassen Sie sich umfassend in die Handhabung des Segway PT einweisen.

Erst nach vollständiger Einweisung dürfen Sie den Segway PT fahren.

Erst auf den Segway PT aufsteigen, wenn das Signalkreuz in der Mitte komplett grün aufleuchtet, während der Fahrt nicht absteigen.

Beide Füße auf der Segway-PT-Plattform lassen ‑ die Drucksensoren müssen belastet werden.

Mindestgewicht 45 kg., maximales Gewicht des Fahrers ca. 118 kg.

Beide Hände am Lenker lassen, nicht freihändig fahren.

Vorsichtig mit dem Oberkörper nach vorn beugen bis der Segway PT sich in Bewegung setzt.

Zum Bremsen den Oberkörper nach hinten verlagern.

Schritttempo fahren und ausreichend Abstand zum Vorausfahrenden einhalten.

Bei der Segway PT Tour ist im vorgesehenen Bereich zu fahren.

Dem/der SEGWAY-PT-Instruktor/in von meineHeimat.ruhr ist während der Fahrt zu folgen.

Nach Abschluss der Tour ist der Segway PT zurückzugeben.

Bei rot blinkenden Lichtern oder beim Rütteln der Plattform hat der Fahrer den Segway PT sofort zu bremsen und zu verlassen.

Es kann zu einer Sicherheitsabschaltung kommen.

Haftungsausschlusserklärung
Segway PT Demonstrationen, Segway PT Tour:

Die Benutzung der Segways PT und die Teilnahme an allen Aktivitäten geschehen ausschließlich und uneingeschränkt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Die Teilnahme ist nur denjenigen gestattet, die die Haftungsausschlusserklärung zur Kenntnis genommen und unterschrieben haben.

Segway PT, fun-mobility und meineHeimat.ruhr übernehmen keine Haftung für Schäden, die insbesondere durch den Betrieb von Segways PT entstehen, es sei denn, die Schäden sind durch Segway PT, fun-mobility, meineHeimat.ruhr oder seine freien Mitarbeiter grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt worden.
Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung der Kardinalpflichten, sofern und soweit die Schäden durch fun-mobility, meineHeimat.ruhr oder seine freien Mitarbeiter verschuldet sind.

Jeder Benutzer eines Segways PT trägt die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für die durch ihn oder durch das von ihm gesteuerte Segway verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Die Benutzung der Segways PT ist Personen nicht gestattet, die an körperlichen Gebrechen leiden, oder unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss stehen.

Auf die besondere Gefährdung von Personen mit Herzproblemen und Bluthochdruck wird ausdrücklich hingewiesen.

Bei der Benutzung der Segways PT ist den Anweisungen der meineHeimat.ruhr -Mitarbeiter Folge zu leisten.
Für Schäden, die durch eigenes oder Fremdverschulden, unfallbedingt oder durch unsachgemäße Behandlung entstehen oder dadurch entstehen, dass Anweisungen von meineHeimat.ruhr oder deren freien Mitarbeitern nicht Folge geleistet wird, übernimmt Segway PT, fun-mobility und meineHeimat.ruhr keine Haftung.

Gegenüber Unternehmern ist auch die Haftung aus leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ausgeschlossen. Haftung für Dritte ist ausgeschlossen. Für eventuelle Schäden am Segway PT haftet der Fahrer mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 250 €. Gegen einen Mehrpreis von 5 € pro Tag und Segway PT ‑ vor Antritt der Fahrt zu entrichten ‑ bietet Ihnen fun-mobility die Möglichkeit, die Selbstbeteiligung auszuschließen, sofern ein Schaden nicht vorsätzlich verursacht wird. Damit werden die sogenannten Bagatellschäden abgedeckt.

Das Fahren mit nicht zugelassenen Segways PT ist nur auf Privatgelände mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt. Fahren auf öffentlichen Straßen, Plätzen, Geh- und Radwegen ist nicht erlaubt. Die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr ist nur mit zugelassen Segways PT erlaubt. Dafür ist das Mitführen der Mofa-Prüfbescheinigung bzw. des Führerscheins erforderlich.

zu den FahrradTouren

Die Teilnahme an unseren Fahrradtouren erfolgt ausschließlich und uneingeschränkt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Die Teilnahme ist nur denjenigen gestattet, die die Haftungsausschlusserklärung zur Kenntnis genommen und unterschrieben haben.

Die Teilnahme an unseren Radtouren ist Personen nicht gestattet, die an körperlichen Gebrechen leiden oder unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss stehen.

Nutzung von Mieträdern

Das Fahrrad und seine Benutzung

1. Der Mieter erkennt durch die Übernahme des vermieteten Fahrrades an, dass es sich mitsamt Zubehör in einem verkehrssicheren, fahrbereiten, mangelfreien Zustand befindet.

2. Der Mieter darf das Fahrrad nur in verkehrsüblicher Weise unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Straßenverkehrsordnung, benutzen.
Er darf es nicht abseits befestigter Wege und zu keinem anderen als dem bestimmungsgemäßen Gebrauch benutzen.

3. Das Fahrrad darf nur vom Mieter gefahren werden.

4. Das Fahrrad darf ohne schriftliche Einwilligung des Vermieters nicht zu Testzwecken, im gewerblichen Verkehr, für eine Fahrt ins Ausland oder zu rechtswidrigen Zwecken verwendet werden.

Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrrad pfleglich und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln und nur an einem sicheren Ort im verschlossenen Zustand abzustellen.

Reparatur

Wird eine Reparatur notwendig, so trägt der Mieter die Kosten, wenn ihre Ursache entweder auf unsachgemäße Behandlung durch den Mieter, oder auf dessen Verschulden beruht.

Unfall/Diebstahl

Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn das Fahrrad in einen Unfall verwickelt wurde oder es durch Diebstahl abhandengekommen ist. Bei einem

Unfall hat der Mieter dem Vermieter einen ausführlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze vorzulegen. Der Bericht über den Unfall muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten

Personen und etwaigen Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der etwaigen Fahrzeuge enthalten.

Haftung

1. Der Mieter haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

2. Der Mieter hat das Fahrrad in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat.

3. Der Mieter haftet für die schuldhafte Beschädigung des Fahrrades und für die Verletzung seiner vertraglichen Pflichten. Er hat dann die Schadensnebenkosten zu ersetzen.

4. Soweit ein Dritter dem Vermieter die Schäden ersetzt, wird der Mieter von seiner Ersatzpflicht befreit.

5. Wird der Mietgegenstand nicht genutzt, muss dieser von dem Mieter vor Diebstahl und Beschädigung geschützt untergebracht werden. Andernfalls muss im Falle des Verlustes des Mietgegenstandes der Mieter für den Verlust aufkommen.

Rückgabe des Fahrrades

1. Der Mieter hat das Fahrrad am vereinbarten Ort während der Geschäftszeit zurück zu geben. Die Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten erfolgt auf Risiko des Mieters.
Die Versäumniskosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

2. Der Vermieter ist berechtigt, innerhalb 3 Werktage nach Rückgabe des Fahrrades, aufgetretene Mängel, für die der Mieter haftbar ist, ihm gegenüber zu beanstanden.

3. Im Falle einer Beschädigung oder sonstiger strittiger Mängel bei Rückgabe, wird eine Kaution bis zur endgültigen Klärung zwischen dem Systemverleih und dem Mieter einbehalten.

Bei der Benutzung von Mieträdern ist den Anweisungen der meineHeimat.ruhr-Mitarbeiter Folge zu leisten.
Für Schäden, die durch eigenes oder Fremdverschulden, unfallbedingt oder durch unsachgemäße Behandlung entstehen oder dadurch entstehen, dass Anweisungen von meineHeimat.ruhr oder deren freien Mitarbeitern nicht Folge geleistet wird, übernehmen der Radverleiher und meineHeimat.ruhr keine Haftung.

Gegenüber Unternehmern ist auch die Haftung aus leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ausgeschlossen. Haftung für Dritte ist ausgeschlossen.

Bei der Nutzung von Mieträdern gelten darüber hinaus auch die AGB des jeweiligen Verleihpartners.

zum Skywalk 

Da es sich um eine Industrieanlage mit typischen Einbauten, Treppen und Rohretagen, bitten wir um Verständnis dafür, dass jeder Gast vor die Führung eine Haftungsausschlusserklärung zur Kenntnis genommen und unterschrieben haben muss.

Das Betreten des Skywalk und der Hochofenanlage geschieht auf eigene Gefahr. Der Aufenthalt innerhalb der Hochofenanlage ist ausschließlich in der geschlossenen Gruppe und in unmittelbarer Nähe des Gästeführers sowie ausschließlich auf den erkennbar hergerichteten Wegen erlaubt. Ungesicherte, eingezäunte oder abgetrennte Geländebereiche oder auch Geländebereiche, die nicht ausdrücklich vom Gästeführer als zugänglich ausgewiesen wurden, dürfen nicht betreten werden, da Lebensgefahr besteht. Mögliche Unebenheiten oder Stolperkanten sind zu beachten. Hinweisschilder und Anweisungen des Gästeführers sind unbedingt zu beachten. Das Tragen von festem Schuhwerk wird für das Betreten des Bereichs Hochofenanlage vorausgesetzt. Bitte beachten Sie, dass auf einigen Flächen und Wegen kein oder nur eingeschränkter Winterdienst erfolgt.

Fotografieren ist für den privaten, nicht kommerziellen Zweck gestattet. Die Nutzung eines Stativs ist nicht erlaubt. Lediglich in speziellen Fotoführungen darf ein Stativ verwendet werden.

Kommerzielle Fotoaufnahmen bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Eigentümers.

In der gesamten Hochofenanlage gilt ein absolutes und striktes Rauchverbot, dieses umfasst auch die sogenannte E-Zigarette.

Haftungsausschlusserklärung
Skywalk und Hochofenanlage Phoenix West

Die Teilnahme am Rundgang auf dem Skywalk und in der Hochofenanlage geschieht ausschließlich und uneingeschränkt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Die Teilnahme am Rundgang ist nur denjenigen gestattet, die die Haftungsausschlusserklärung zur Kenntnis genommen und unterschrieben haben.

Für durch einfache Fahrlässigkeit verursachte Sachschäden übernimmt meineHeimat.ruhr keine Haftung. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung der Kardinalpflichten, sofern und soweit die Schäden durch meineHeimat.ruhr oder seine freien Mitarbeiter verschuldet sind.

Die Teilnahme an dem Rundgang ist Personen nicht gestattet, die an körperlichen Gebrechen leiden, oder unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss stehen. Auf die besondere Gefährdung von Personen mit Herzproblemen, Bluthochdruck oder Höhenangst wird ausdrücklich hingewiesen.

Bei dem Rundgang ist den Anweisungen der meineHeimat.ruhr-Mitarbeiter Folge zu leisten.

Für Schäden, die durch eigenes oder Fremdverschulden, unfallbedingt oder durch unsachgemäße Behandlung entstehen oder dadurch entstehen, dass Anweisungen von meineHeimat.ruhr oder deren freien Mitarbeitern nicht Folge geleistet wird, übernimmt meineHeimat.ruhr keine Haftung.
Gegenüber Unternehmern ist auch die Haftung aus leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ausgeschlossen. Haftung für Dritte ist ausgeschlossen. 

zu den Corona-Schutzmaßnahmen

Wir haben bis auf weiteres die Corona-Zugangsregeln ausgesetzt. Wir freuen uns, wenn Sie achtsam bleiben. Wir tun es auch.

Haben Sie Fragen? Wir sind gerne für Sie da.

 

telefonisch +49 231-39562970

per Mail regener@meineHeimat.ruhr